
Um die Ausbreitung von Tollwut zu verhindern, ist die EU-Verordnung 998/2003 in Kraft getreten. Diese regelt das Reisen mit Katzen, Hunden und Frettchen innerhalb der Europäischen Union. Der EU-Heimtierpass gilt für eben diese Tierarten. Für andere Tierarten gibt es noch keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Somit gelten hier jeweils die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Reiseländer.
Neben dem EU Heimtierpass als Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung, ist für das Reisen in der EU auch eine Tierkennzeichnung nötig. Seit dem 03. Juli 2011 ist nur noch ein unter die Haut implantierter Mikrochip (Transponder) als neue Tierkennzeichnung zugelassen. Heimtiere, die ab dem 4. Juli 2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Mikrochip ausgestattet werden.
Den Heimtierpass erhalten Sie seit dem 29. Dezember 2014 ausschließlich beim Tierarzt, der auch die nötige Tollwutschutzimpfung durchführt und im EU Heimtierausweis vermerkt.
Eine Tollwutimpfung ist, nach ordentlich erfolgter Grundimmunisierung, 3 Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Vertretungen des Landes, in welches Sie reisen wollen, über die genauen Impfbestimmungen. Manchmal werden jährliche Impfungen gegen Tollwut oder auch Impftiterbestimmungen vorgeschrieben.
Ist für Ihr Reiseziel eine Tollwut-Titerbestimmung notwendig, dann denken Sie frühzeitig daran! Bis die Testergebnisse da sind, verstreichen ca. 1-2 Wochen, sollte das Testergebnis nicht den Vorgaben entsprechen, dann muss nachgeimpft werden. Wir empfehlen die Titerbestimmung bereits ein halbes Jahr vor der Reise durchführen zu lassen.
Weiterhin kann in manchen Ländern eine Behandlung gegen Bandwürmer(Echinokokkose) erforderlich für die Einreise sein. Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich werden.
Spezialfall: Verreisen mit ungeimpften Welpen
Welpen werden erst zwischen der 12. und 16. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft. Das verreisen ist jedoch nur mit einer aktuellen Tollwut Impfung erlaubt, die im EU-Heimtierausweis eingetragen ist.
Ist Ihr Hund also jünger als 3 Monate und deshalb nicht geimpft, so beachten Sie bitte die nationalen Bestimmungen der jeweiligen EU-Länder. Manche von Ihnen verbieten das Einreisen mit ungeimpften Tieren. Müssten Sie trotzdem dringend verreisen, können Sie Ihr junges Tier von Familie, Freunden oder einer sonstigen vertrauten Person Zuhause betreuen lassen.